Immissions- & Arbeitsschutz

Ihre Abläufe perfekt unter KOntrolle

Der Bereich Immissions- und Arbeitsschutz deckt in unserem Haus die gesamte Palette der Luft- und Gasmessungen ab.

 

 

 

 

Wir sind eine Messstelle nach § 29b BImSchG.

Unser Spektrum

Das Team unserer akkreditierten Messstelle steht Ihnen für verschiedenste Messaufgaben zur Verfügung:

Emissions-
messungen

Emissionsmessungen:

Rechtlich auf der sicheren Seite

Rechtlich auf der sicheren Seite

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA-Luft geben zusammen mit den Rechtsverordnungen (BImSchV) den Rahmen für die Betreiber von technischen Anlagen hinsichtlich der Emissionen vor.

 

Unsere Emissionsmessstelle ist im Bereich Immissionsschutz von der DAkkS akkreditiert und vom Bayerischen Landesamt für Umwelt nach §§ 28, 29b BImSchG sowie nach den auf das BImSchG gestützten Rechtsverordnungen für die Ermittlung der Emissionen luftverunreinigender Stoffe bekannt gegeben worden (notifiziert).

Themenfelder

  • Überprüfung behördlich festgelegter Emissionsbegrenzungen
  • Nachweis der Garantiewerte von Emissionsminderungseinrichtungen
  • Betriebliche Eigenüberwachung der von gewerblichen und industriellen Anlagen ausgehenden Emissionen

Messungen

  • Emissionsmessungen nach §§ 28, 29b BImSchG
  • Abluftmessungen nach TA-Luft
  • Messungen an Oberflächenbehandlungsanlagen und Reinigungsanlagen nach 2. BImSchV
  • Abnahmemessungen an Anlagen zur Emissionsminderung (Garantienachweis)
  • Messungen nach 31. BImSchV bei Betrieben in denen Lösemittel eingesetzt werden
  • Messungen an mit Biogas betriebenen BHKW-Anlagen nach EEG 2009 zum Erhalt des Formaldehydbonus
Ihr Ansprechpartner

Matthias Szyrlewski

Leitung Emissionsmessstelle

E-Mail schreiben | Tel.: 0911 971 91 – 121

Arbeitsbereiche

  • Feuerungsanlagen (Biomasse, Heizöl, Erdgas, Klärgas)
  • Verbrennungsmotoren (BHKW-Anlagen) und Mikrogasturbinenanlagen
  • Druckereien, Lackieranlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen
  • Behandlungsöfen (Sinteröfen, Kammeröfen, Rollenöfen)
  • Öfen in Ziegeleien und der keramischen Industrie
  • TNV-Anlagen (thermische, katalytische und regenerative Nachverbrennungsanlagen)
  • Entstaubungsanlagen
  • Galvanikanlagen
  • Räucheranlagen
  • Vulkanisationsanlagen
  • Beizanlagen, Beschichtungsanlagen
  • Anlagen der chemischen Industrie
  • Anlagen nach 2. BImSchV
  • Anlagen nach 31. BImSchV
  • Erstellung von Emissionserklärungen gemäß der 11. BImSchV

Sie sind Biogasanlagen-Betreiber?

Für die Dokumentation emissionsrelevanter Parameter stellen wir Ihnen gerne ein kostenloses Logbuch zur Verfügung.

Immissions-
messungen

Immissionsmessungen:

Bearbeitung Temporäre Untersuchungsaufgaben

Bearbeitung Temporäre Untersuchungsaufgaben

Unsere Messprogramme beschäftigen sich mit der Begleitung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen und deren Auswirkung auf Umwelt und Anwohner. So kann durch rechtzeitige Datenerfassung und -auswertung häufig einer Anwohnerbeschwerde im Zuge von Baumaßnahmen vorgebeugt werden.

Spezialisierung

Wir sind auf die Auslegung von Messprogrammen im Umfeld von Gebäuderückbau und Bodensanierungsmaßnahmen spezialisiert. Dabei werden von uns alle Leistungsphasen – Erstellung des Messprogramms, Probenahme, Beurteilung, Berichterstellung – übernommen.

Ihr Ansprechpartner: Matthias Szyrlewski
Leitung Emissionsmessstelle

E-Mail schreiben

Telefon: +49 911 971 91 – 121

Ihr Ansprechpartner

Matthias Szyrlewski

Leitung Emissionsmessstelle

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Typische Parameter von Immissions- oder Sanierungsüberwachungsmessung

  • PAK
  • LHKW
  • Phenole
  • Schwebstaub
  • Staubniederschlag

Externer Immissions-
schutzbeauftragter

Externer Immissionschutzbeauftragter:

Sich der eigentlichen Arbeit widmen

Sich der eigentlichen Arbeit widmen

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind nach § 53 BImSchG verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz zu ernennen. Dies stellt aufgrund der umfangreichen Schulungs- und Weiterbildungsverpflichtungen oft einen erheblichen Kostenfaktor dar, zumal der ernannte Arbeitnehmer in seinen sonstigen Arbeitsgebieten ausfällt bzw. nur eingeschränkt tätig sein kann.

 

Wir bieten Ihnen als Betreiber die Übernahme dieser Verpflichtungen durch einen externen Immissionsschutzbeauftragten an. Sie profitieren von der Erfahrung und dem immer aktuellen Wissensstand eines Experten im Bereich Immissionsschutz. In der Regel lässt sich durch die Arbeit eines \”Externen\” eine deutliche Effizienzsteigerung in der Abarbeitung der Pflichten beobachten.

Ihr Ansprechpartner: Matthias Szyrlewski
Leitung Emissionsmessstelle

E-Mail schreiben

Telefon: +49 911 971 91 – 121

Ihr Ansprechpartner

Matthias Szyrlewski

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Unser Immissionsschutzbeauftragter nimmt u.a. folgende Aufgaben nach § 54 BlmSchG für Sie wahr:

  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Sicherstellung der gesetzlichen Betreiberpflichten (z.B. bei der Einhaltung der Nebenbestimmungen und Auflagen aus Genehmigung)
  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Entwicklung, Einführung und Optimierung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnissen
  • Gewährleistung der Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des BImSchG
  • Durchführung von betriebsinternen Messungen und Überwachungen
  • Informationen der Mitarbeiter über die betreffenden Anlagen und deren Umweltauswirkungen
  • Erstellen eines immissionsschutzrechtlichen Jahresberichts

Arbeitsplatz-
messungen

Arbeitsplatzmessungen:

Arbeitgeber in der Pflicht

Arbeitgeber in der Pflicht

Der Arbeitsschutz hat sich im Bereich des Gefahrstoffrechts zu einem nur schwer zu überblickenden Rechtsgebiet entwickelt. Daher stellen die Messung und Einstufung von Verunreinigungen in der Atemluft am Arbeitsplatz eine anspruchsvolle Aufgabe dar.

Erstellung von Gefährdungsanalysen

Untersuchungen von organischen, anorganischen und staubförmigen Verbindungen gehören zu den Grundlagen. Dabei kommen z.B. die genormten Methoden des BGIA zum Einsatz. Die Projektleiter unseres Bereichs Immissions- und Arbeitsschutz erstellen einen Messplan und führen die Messungen personengetragen oder stationär vor Ort aus.

Ihr Ansprechpartner: Matthias Szyrlewski
Leitung Emissionsmessstelle

E-Mail schreiben

Telefon: +49 911 971 91 – 121

Ihr Ansprechpartner

Matthias Szyrlewski

Leitung Emissionsmessstelle

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Qualitätssicherheit

Unser Probenahmeteam nimmt mit sehr großem Erfolg an Vergleichsringversuchen teil, sodass wir eine hohe Qualität über die gesamte Untersuchung sicherstellen können.

Innenraum-
messungen

Innenraummessung:

Saubere Luft im Innenraum?

Saubere Luft im Innenraum?

Unser aller Wohlbefinden hängt sehr stark von der Luft in Innenräumen ab. Innenräume in öffentlichen und privaten Gebäuden, sowie an Büroarbeitsplätzen weisen aber oft eine hohe Schadstoffkonzentration auf. Dies wird durch die zunehmende energetische Sanierung mit dichter Außenhülle und geringem Luftaustausch verschärft.

Messkonzept

Wir erfassen, mit unserem Messteam vom Immissions- und Arbeitsschutz, die Raumluftsituation hinsichtlich aller wesentlichen Schadstoffparameter. Durch Messungen der physikalischen, biologischen und chemischen Parameter dokumentieren wir die Gesamtsituation und erstellen einen Bewertungsbericht.

 

Messungen individuell festlegen

Welche Untersuchungen nötig sind, wird dabei individuell von Einzelfall abhängig gemacht. Es kommen z.B. Raumluftmessungen, Materialmessung und Hausstaubmessungen zum Einsatz.

Ihre Ansprechpartnerin: Mariola Szyrlewski
Kundenbetreuung Standort Fürth

E-Mail schreiben

Telefon: +49 911 971 91 – 123

Ihre Ansprechpartnerin

Mariola Szyrlewski

Kundenbetreuung Standort Fürth

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Qualitätssicherung

Wir können neben der langjährigen Erfahrung auch auf sehr erfolgreiche Ringversuche – sowohl für Probenahme als auch Analytik verweisen.

 

Probenahme und individuelle Beratung gewünscht?

Zu den Dienstleistungen unserer Emissionsmessstelle im Bereich Gebäude und Innenraum.

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