Neufassung PSM-Konzept (Stand 08/2020)
Struktur in der Trinkwasseruntersuchung
Seit 2014 klärt das PSM-Konzept von LfU und LGL in Bayern eine lange bestehende Unsicherheit in der Untersuchung von Pestiziden. Damit wurde zum ersten Mal eine einheitliche Praxis für die Umfänge der Pestiziduntersuchung in der Trinkwasseranalytik eingeführt.
Zum August 2020 wurde der in den letzten Jahren regelmäßig aktualisierte Umfang wieder angepasst.
Das PSM-Konzept
Um sachgerechte Listen zu etablieren, hatten das Landesamt für Umweltschutz (LfU) und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Bayern 2014 ein Konzept aufgelegt, das die Wasserversorgungsunternehmen und die zuständigen Behörden bei der Auswahl der Untersuchungsparameter unterstützt.
Bereits seit 2018 wird die ursprünglich empfohlene Auswahl aufgrund der einzelnen Anbaukulturen (Getreide, Mais, Raps, Kartoffeln, Rüben, Körnerligumen, Feldfutter, Grünland, Wein, Obst, Spargel, Gemüse, Hopfen, sonstige) nicht mehr empfohlen. Das LGL empfiehlt, den kompletten Umfang zu beauftragen, da bis auf wenige Ausnahmen ohnehin alle Labormethoden zu Anwendung kommen. Ob am Ende nun der eine oder andere Parameter entfernt oder hinzugefügt werden muss hat somit keinen Einfluss mehr auf den Analysenpreis.
Anpassung 2020
Seit August 2020 gibt es nun einen angepassten Umfang. Gegenüber der ursprünglich vorgeschlagenen Liste von 2014 mit 78 Substanzen wurde der Umfang zuletzt auf 132 Analyten angepasst (Umfang ohne Einschränkung – hier).
Höherer Aufwand = unüberschaubare Zusatzkosten?
Im Rahmen von Vorerhebungen und Normungsverfahren sind wir auch mit den „neuen“ Untersuchungsparametern vertraut und haben diese bereits in die bestehenden Verfahren eingebaut. Dabei haben wir die Analysemethoden so optimiert, dass die Kosten möglichst minimiert werden und parallel die hohe Qualität der Analysen durch eine Vielzahl an internen Standards immer gewährleistet ist.
Der Preis hat sich trotz der deutlichen Zunahme der Analyten über die letzten 7 Jahre nur marginal gesteigert.
Die nächste Anpassung des Umfanges ist für Mitte 2021 geplant.
Anwendung und Ablauf des Konzeptes
Wie bereits erwähnt wurden zu Beginn noch vom Betreiber die Feldkulturen im Wassereinzugsgebiet ermittelt und dem Wasserwirtschaftsamt gemeldet.
Das Wasserwirtschaftsamt legte und legt in der Folge mit dem Gesundheitsamt einen Untersuchungsumfang fest, den der Wasserversorger schließlich bei seinem Labor in Auftrag gibt. Wie erwähnt wird in der Regel hier nicht mehr unterschieden, sondern der komplette Umfang abgefragt.
Sie haben noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie zum PSM-Konzept und hinsichtlich der Untersuchungen. Ihr AIR-Ansprechpartner Stephan Fahrmayr ist seit über fünfzehn Jahren Mitarbeiter im zuständigen DIN-Normenausschuss Wasserwesen. Er hat die Normung der organischen Spurenanalytik mittels HPLC-MS/MS wesentlich mitgestaltet. Er ist neben Fr. Dr. Ritter einer der Hauptansprechpartner im Bereich Trinkwasser.
Sind weitere Spurenstoffe für Sie relevant?
Sofern Sie Interesse an weiteren Parametern aus dem Bereich der Spurenstoffe (Metaboliten, PFAS (PFT/PFC), Arzneimittelwirkstoffe, Korrosionsinhibitoren, Süßstoffe, usw.) haben folgen Sie bitte diesem LINK.

